Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 08.08.2008 - 4 Ca 86/08 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszuge um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche und fristlose Kündigung vom 21.12.2007. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung zum 31.07.2008 steht im Berufungsrechtszuge nicht mehr im Streit.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|