Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgericht Offenbach am Main vom 08.04.2008 - Az. 6 Ca 63/08 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der klagenden Partei weiterhin Betriebsrente zu zahlen oder zum Widerruf der Versorgungszusage berechtigt war.
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