1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 20.11.2008 - 9 Ca 3341/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob über den 01.08.2008 hinaus ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen besteht, sowie um die Prozessbeschäftigung des Klägers.
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