ArbG Düsseldorf, vom 21.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 3162/00
Unwirksamer Eingriff in Versorgungszusage durch Konzernbetriebsvereinbarung - Zuständigkeitsbegrenzung zwischen Konzernbetriebsrat und Gesamtbetriebsrat - Überschreitung der Regelungsbefugnis - unzutreffende Maßstäbe des kollektiven Günstigkeitsvergleichs
LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2001 - Aktenzeichen 17 (10) Sa 825/01
DRsp Nr. 2007/17619
Unwirksamer Eingriff in Versorgungszusage durch Konzernbetriebsvereinbarung - Zuständigkeitsbegrenzung zwischen Konzernbetriebsrat und Gesamtbetriebsrat - Überschreitung der Regelungsbefugnis - unzutreffende Maßstäbe des kollektiven Günstigkeitsvergleichs
1. Aus dem Grundsatz der Zuständigkeitstrennung ergibt sich, dass die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts (hier nach § 87 Abs. 1 Nr. 10BetrVG) nur wirksam erfolgt, wenn das jeweils zuständige Betriebsverfassungsorgan handelt; sind im Rahmen von Zuständigkeitsüberschreitungen Betriebsvereinbarungen geschlossen, sind diese unheilbar nichtig, weshalb insoweit nur der Neuabschluss durch das zuständige Betriebsverfassungsorgan in Betracht kommt.
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