LAG Düsseldorf - Urteil vom 12.09.2001
17 (10) Sa 825/01
Normen:
BetrVG § 50 § 54 Abs. 2 § 58 Abs. 1, 2 § 77 Abs. 4 § 87 Abs. 1 Nr. 10 ; BetrAVG § 1 ; BGB § 242 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 21.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 3162/00

Unwirksamer Eingriff in Versorgungszusage durch Konzernbetriebsvereinbarung - Zuständigkeitsbegrenzung zwischen Konzernbetriebsrat und Gesamtbetriebsrat - Überschreitung der Regelungsbefugnis - unzutreffende Maßstäbe des kollektiven Günstigkeitsvergleichs

LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2001 - Aktenzeichen 17 (10) Sa 825/01

DRsp Nr. 2007/17619

Unwirksamer Eingriff in Versorgungszusage durch Konzernbetriebsvereinbarung - Zuständigkeitsbegrenzung zwischen Konzernbetriebsrat und Gesamtbetriebsrat - Überschreitung der Regelungsbefugnis - unzutreffende Maßstäbe des kollektiven Günstigkeitsvergleichs

1. Aus dem Grundsatz der Zuständigkeitstrennung ergibt sich, dass die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts (hier nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) nur wirksam erfolgt, wenn das jeweils zuständige Betriebsverfassungsorgan handelt; sind im Rahmen von Zuständigkeitsüberschreitungen Betriebsvereinbarungen geschlossen, sind diese unheilbar nichtig, weshalb insoweit nur der Neuabschluss durch das zuständige Betriebsverfassungsorgan in Betracht kommt.