LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.11.2015
6 Sa 473/14
Normen:
WissZeitVG § 2 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 25.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 175/14

Unwirksamer befristeter Arbeitsvertrag im Rahmen eines Forschungsprojektes bei fehlender Förderung aus Drittmitteln

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.11.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 473/14

DRsp Nr. 2016/5269

Unwirksamer befristeter Arbeitsvertrag im Rahmen eines Forschungsprojektes bei fehlender Förderung aus Drittmitteln

Eine Befristungsabrede kann nicht auf § 2 Abs. 2 WissZeitVG gestützt werden, wenn die Beschäftigung des Arbeitnehmers im streitgegenständlichen Zeitraum nicht aus Drittmitteln erfolgte, die für diese Tätigkeit und den streitgegenständlichen Zeitraum bewilligt worden sind.

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 25.09.2014 - 2 Ca 175/14 - wird zurückgewiesen.

Das beklagte Land trägt 3/4, der Kläger trägt ¼ der Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

WissZeitVG § 2 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses.

Der Kläger ist seit 01.10.2005 bei dem beklagten Land als Angestellter bzw. Beschäftigter an der M H tätig.