1) Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 16. März 2011 - 2 Ca 321/10 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 22.596,37 Euro nebst 5 v. H. Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2010 zu zahlen.
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