LAG München - Urteil vom 17.03.2015
7 Sa 715/14
Normen:
AGG § 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 10 S. 1; AGG § 10 S. 2; AGG § 10 S. 3 Nr. 5; Richtlinie 78/2000/EG vom 27.11.2000 Art. 6 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 06.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 34 Ca 15427/13

Unwirksame weitere Befristung eines bereits mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze befristeten ArbeitsverhältnissesFeststellungsklage eines Wirtschaftsprüfers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum Sachgrund der erneuten Befristung

LAG München, Urteil vom 17.03.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 715/14

DRsp Nr. 2015/15337

Unwirksame weitere Befristung eines bereits mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze befristeten ArbeitsverhältnissesFeststellungsklage eines Wirtschaftsprüfers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum Sachgrund der erneuten Befristung

1. Die Regelungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund von Altersgrenzen unterliegen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle und bedürfen eines sie rechtfertigenden Sachgrunds im Sinne des § 14 Abs. 1 TzBfG. 2. Eine auf einzelvertragliche oder kollektivrechtliche Regelungen beruhende Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Erreichen der Regelaltersgrenze kann sachlich gerechtfertigt sein; dabei sind die Interessen der Arbeitsvertragsparteien an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einerseits und seiner Beendigung andererseits gegeneinander abzuwägen.