Die Beschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 24.08.2010 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer in der Zeit vom 16.04. bis 12.05.2010 durchgeführten Wahl einer Schwerbehindertenvertretung.
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