LAG Niedersachsen - Beschluss vom 05.09.2007
15 TaBV 3/07
Normen:
BetrVG § 19 Abs. 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 § 27 Abs. 1 Satz 2, 3 § 38 Abs. 2 Satz 8 § 47 Abs. 3 § 55 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 13.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 39/06

Unwirksame Wahl der Ersatzmitglieder für Betriebsausschuss - getrennte Mehrheitswahlgänge bei Erschöpfung der Vorschlagsliste - Einfluss auf das Wahlergebnis bei getrennten Wahlgängen

LAG Niedersachsen, Beschluss vom 05.09.2007 - Aktenzeichen 15 TaBV 3/07

DRsp Nr. 2008/1782

Unwirksame Wahl der Ersatzmitglieder für Betriebsausschuss - getrennte Mehrheitswahlgänge bei Erschöpfung der Vorschlagsliste - Einfluss auf das Wahlergebnis bei getrennten Wahlgängen

1. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält keine Regelungen über die Wahl von Ersatzmitgliedern für Ausschüsse des Betriebsrates; es steht ihm jedoch frei, ob er in entsprechender Anwendung der §§ 47 Abs. 3, 55 Abs. 2 BetrVG Ersatzmitglieder für seine Ausschüsse wählt.2. Sind Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt worden, sind die Ersatzmitglieder der Vorschlagsliste zu entnehmen, über die das zeitweilig verhinderte Ausschussmitglied in den Ausschuss gewählt worden ist.3. Für den Fall der Erschöpfung der Vorschlagsliste ist im Wege der Mehrheitswahl für Ersatz zu sorgen; dabei sind die Ersatzmitglieder nicht in einem Wahlgang zu wählen sondern jeweils in separaten Wahlgängen für den Fall der Verhinderung eines bestimmten Mitglieds.4. Es erscheint keineswegs ausgeschlossen, dass bei dem gebotenen separaten Wahlgang zur Wahl des oder der Ersatzmitglieder sich eine Mehrheit dafür findet, dass das Ausschussmitglied der Minderheitengruppe im Falle seiner Verhinderung durch einen Vertreter der Minderheitengruppe vertreten wird, zumal dieses demokratischen Geflogenheiten entspricht.

Normenkette: