LAG München - Urteil vom 26.01.2007
11 Sa 284/06
Normen:
BayPVG § 69 Abs. 2 Satz 2 § 77 Abs. 4 ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3 ; BGB § 626 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 09.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 19635/04

Unwirksame Verdachtskündigung bei bewusst irreführender Unterrichtung des Betriebsrates - Darlegungslast des Arbeitgebers für nicht bewusste Irreführung - Verschweigen entlastender Umstände

LAG München, Urteil vom 26.01.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 284/06

DRsp Nr. 2007/14435

Unwirksame Verdachtskündigung bei bewusst irreführender Unterrichtung des Betriebsrates - Darlegungslast des Arbeitgebers für nicht bewusste Irreführung - Verschweigen entlastender Umstände

1. Nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens ist eine bewusst und gewollt unrichtige oder unvollständige Mitteilung der für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers maßgebenden Kündigungsgründe wie eine Nichtinformation des Betriebsrats zu behandeln.2. Die unvollständige Mitteilung kann nicht nur in der Aufbereitung der mitgeteilten Tatsachen sondern auch in der Weglassung gegen die Kündigung sprechender (den Arbeitnehmer entlastender) Informationen bestehen und führt zur Unwirksamkeit der Kündigung entsprechend § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, wenn die bewusst irreführend dargestellten oder weggelassenen Tatsachen nicht nur eine unzutreffende Ergänzung oder Konkretisierung des mitgeteilten Sachverhalts bewirken.