LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.11.2015
4 Sa 246/14
Normen:
MTV-Energieversorgung RP § 22 Abs. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 13.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 3550/13

Unwirksame tarifvertragliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bei tatsächlicher Möglichkeit der Weiterbeschäftigung und Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 246/14

DRsp Nr. 2016/6932

Unwirksame tarifvertragliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bei tatsächlicher Möglichkeit der Weiterbeschäftigung und Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers

1. Sinn und Zweck von Tarifvorschriften, die für den Fall der Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsehen, gebieten eine einschränkende Auslegung, nach der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich dann nicht eintritt, wenn der Arbeitnehmer noch auf seinem oder einem anderen, ihm nach seinem Leistungsvermögen zumutbaren freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann; Sachgrund für die auflösende Bedingung ist nicht die verminderte Erwerbsfähigkeit sondern die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit infolge der verminderten Erwerbsfähigkeit.