Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 26. September 2008 -
Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger Grundvergütung gemäß der Vergütungsgruppe II a der Anlage 1 a zum
Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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