Die Parteien streiten um Lohn für Januar 2006 und um Schadenersatz.
Die Klägerin war vom 1. März 2004 bis 31. Jan. 2006 beim Beklagten in dessen Apotheke in den A. in R. als PTA bei einem Bruttomonatsentgelt von zuletzt 1.700.- EUR beschäftigt. Im Nachtrag zum Arbeitsvertrag (Bl. 165 d. A.) war eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende vereinbart.
Die Klägerin nahm in der Zeit von 6. bis 8. Okt. 2004, vom 10. bis 12. Nov. 2004 und vom 19. bis 20. Jan. 2005, jeweils an Wochenenden, an einer Ausbildung zur "Fachberaterin Dermokosmetik" teil. Die dafür angefallenen Kosten, einschließlich der Reisekosten, trug der Beklagte. Er zahlte ihr auch die Vergütung an den Tagen der Fortbildung.
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