Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Mai 2009 - 4 Ca 7962/08 wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rückzahlung von Weiterbildungskosten.
Der Kläger war vom 01. April 2003 bis 31. Oktober 2008 bei der Beklagten beschäftigt.
Im Zeitraum vom 23. August 2007 bis 08. Dezember 2007 nahm der Kläger auf Basis einer Vereinbarung vom 06. Juni 2007 an einer Weiterbildungsveranstaltung teil.
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