1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 18.08.2008 - Az:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.000,-- EUR festgesetzt.
Der Kläger beansprucht von der Beklagten die Zahlung von 1000,00 EUR brutto (nebst Zinsen).
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