LAG Köln - Urteil vom 16.01.2007
9 Sa 1011/06
Normen:
BGB § 307 § 308 Ziff. 5 § 310 Abs. 4 Satz 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 25.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 2180/06

Unwirksame Prämienregelung mit fingierter Erklärung - Wirksamkeit der ersten Stufe bei unwirksamer zweiter Stufe einer einzelvertraglichen Ausschlussfrist

LAG Köln, Urteil vom 16.01.2007 - Aktenzeichen 9 Sa 1011/06

DRsp Nr. 2007/9730

Unwirksame Prämienregelung mit fingierter Erklärung - Wirksamkeit der ersten Stufe bei unwirksamer zweiter Stufe einer einzelvertraglichen Ausschlussfrist

»Ist einzelvertraglich vereinbart, dass die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden (1. Stufe), und sie nach Ablehnung oder Nichterklärung nicht innerhalb eines Monats gerichtlich geltend gemacht werden (2. Stufe), berührt die Unwirksamkeit der zweiten Stufe der Ausschlussklausel nicht die Wirksamkeit der ersten Stufe.«

Normenkette:

BGB § 307 § 308 Ziff. 5 § 310 Abs. 4 Satz 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Prämienansprüche aus dem Jahr 2004.

Der Kläger, geboren am 2. Juli 1953, war aufgrund eines schriftlichen Formular-Arbeitsvertrages vom 3. Juli 2002 bei der Beklagten als Geschäftsleiter zu einem monatlichen Gehalt in Höhe von zuletzt EUR 4.600,00 beschäftigt.

Unter Ziff. 17 des Arbeitsvertrages hatten die Parteien Folgendes bestimmt: