Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28. Oktober 2005 zum 31. Mai 2006 beendet worden ist.
Der Kläger, geboren am 29. September 1955, verheiratet, unterhaltspflichtig gegenüber einem Kind, ist bzw. war bei der Beklagten seit dem 14. Mai 1981 als Arbeiter beschäftigt.
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