1. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 5.11.2008 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten insbesondere um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, welche erstinstanzlich nach einem eingeholten Gutachten wegen Geschäftsunfähigkeit des Gekündigten für nichtig erklärt wurde.
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