LAG Köln - Urteil vom 21.02.2011
2 Sa 1345/10
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 2; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 09.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5401/10

Unwirksame Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme bei falscher Sacherverhaltsdarstellung gegenüber dem Betriebsrat

LAG Köln, Urteil vom 21.02.2011 - Aktenzeichen 2 Sa 1345/10

DRsp Nr. 2011/6670

Unwirksame Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme bei falscher Sacherverhaltsdarstellung gegenüber dem Betriebsrat

Stellt ein Arbeitgeber bei einer Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme in der Betriebsratsanhörung eine vorherige Meldepflichtverletzung bei unstreitiger Arbeitsunfähigkeit als vorheriges unentschuldigtes Fehlen dar, und legt er der Anhörung die zwischenzeitlich durch Vorlage der AU-Bescheinigung überholte Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen bei, so stellt er den Kündigungssachverhalt in wesentlicher Weise falsch gegenüber dem Betriebsrat dar. Dies führt zur Unwirksamkeit der Kündigung wegen fehlerhafter Betriebsratsanhörung.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.09.2010 - 10 Ca 5401/10 abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29.06.2010 aufgelöst worden ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 2; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand