Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.09.2010 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29.06.2010 aufgelöst worden ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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