1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.11.2009 - 10 Ca 5188/09 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer gesundheitsbedingten Kündigung, den Anspruch des Klägers auf Weiterbeschäftigung, Zahlungsansprüche und die Entfernung einer Abmahnung.
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