ArbG Trier, vom 05.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 461/13
Unwirksame Kündigung eines abhängig beschäftigten Übersetzers im Truppendienst bei fehlender Angabe eines KündigungsgrundesUnbegründeter Einwand freiberuflicher Beschäftigung bei ausschließlicher Tätigkeit im Sicherheitsbereich einer Dienststelle und schichtplanmäßiger Abarbeitung vorsortierter Übersetzungsaufträge
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.05.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 504/13
DRsp Nr. 2014/13842
Unwirksame Kündigung eines abhängig beschäftigten Übersetzers im Truppendienst bei fehlender Angabe eines KündigungsgrundesUnbegründeter Einwand freiberuflicher Beschäftigung bei ausschließlicher Tätigkeit im Sicherheitsbereich einer Dienststelle und schichtplanmäßiger Abarbeitung vorsortierter Übersetzungsaufträge
1. Ein selbständiger Übersetzer kann in der Regel im Wesentlichen frei entscheiden, wann er innerhalb der von der Auftraggeberin vorgegebenen Zeit an welchem Ort welche Übersetzungen in welcher Reihenfolge erbringt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.