Die Parteien streiten über eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Die am 11.04.1968 geborene Klägerin, ledig und Mutter zweier Kinder (geboren 1984 und 1989), ist seit dem 01.09.1987 als Krankenschwester bei der Beklagten bzw. ihrem Rechtsvorgänger beschäftigt.
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