I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 24. Oktober 2012 -
II. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 5.100,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine ordentliche Kündigung des Beklagten im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten des Ehemannes der Klägerin gegenüber dem Beklagten.
Die Klägerin ist 46 Jahre alt (.... 1966), verheiratet und seit dem 1. Januar 2003 bei dem Beklagten mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden und einem Bruttomonatseinkommen von 1.700,-- EUR als Altenpflegerin beschäftigt. Nachdem die Klägerin ursprünglich in der stationären Pflege in L. eingesetzt war, war sie zuletzt in W. in der ambulanten Pflege eingesetzt.
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