LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.05.2007
6 Sa 1815/06
Normen:
KSchG § 14 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 13.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 6694/04

Unwirksame Kündigung des Niederlassungsleiters einer griechischen Bank - Niederlassungsleiter kein gesetzliches Vertretungsorgan

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.05.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 1815/06

DRsp Nr. 2007/14297

Unwirksame Kündigung des Niederlassungsleiters einer griechischen Bank - Niederlassungsleiter kein gesetzliches Vertretungsorgan

»Der Niederlassungsleiter einer griechischen Bank, der nach deren Statut, welches nach griechischem Recht Gesetzescharakter haben soll, die Bank in ihrem Bezirk gerichtlich und außergerichtlich vertritt, ist nicht gesetzliches Vertretungsorgan der Bank i.S. v. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

Normenkette:

KSchG § 14 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses des Klägers, einen Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers und Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers.