ArbG Karlsruhe, vom 24.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 390/12
Unwirksame Kündigung bei Verstoß gegen das MaßregelungsverbotRechtswidrige Kündigung eines Piloten und Fachbereichsleiters Flugbetrieb nach dessen Begehren zur Einhaltung arbeitsvertraglicher Vereinbarungen und öffentlich-rechtlicher Sicherheitsvorschriften für Luftfahrtunternehmen bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Entkräftung des arbeitnehmerseitigen Vorbringens
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2013 - Aktenzeichen 13 Sa 45/13
DRsp Nr. 2014/4355
Unwirksame Kündigung bei Verstoß gegen das MaßregelungsverbotRechtswidrige Kündigung eines Piloten und Fachbereichsleiters Flugbetrieb nach dessen Begehren zur Einhaltung arbeitsvertraglicher Vereinbarungen und öffentlich-rechtlicher Sicherheitsvorschriften für Luftfahrtunternehmen bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Entkräftung des arbeitnehmerseitigen Vorbringens
Zu den Voraussetzungen der Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot des § 612 aBGB
1. § 612aBGB regelt einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit in der Weise, dass die Arbeitgeberin einen Arbeitnehmer nicht deshalb bei einer Maßnahme benachteiligen darf, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt; als "Maßnahmen" i.S.d. § 612aBGB kommen auch Kündigungen in Betracht.2. Zwischen der Benachteiligung und der Rechtsausübung muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen; die zulässige Rechtsausübung muss der tragende Beweggrund und damit das wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme und nicht nur der äußere Anlass sein.
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