1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 13.01.2010 (
2. Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer vom Beklagten unter Berufung auf dringende betriebliche Gründe ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|