LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.08.2007
4 Sa 366/07
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 18.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 274/07

Unwirksame Kündigung bei unerheblichem Verstoß gegen vertragliche Pflichten einer Pflegedienstmitarbeiterin - unberechtigte Eintragung einer Sitzungsteilnahme in Stundennachweis

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.08.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 366/07

DRsp Nr. 2008/9763

Unwirksame Kündigung bei unerheblichem Verstoß gegen vertragliche Pflichten einer Pflegedienstmitarbeiterin - unberechtigte Eintragung einer Sitzungsteilnahme in Stundennachweis

1. Nimmt die Arbeitnehmerin für eine halbe Stunde an einer Teambesprechung teil und wird sie erst bei dieser Gelegenheit seitens der Pflegedienstleiterin darauf hingewiesen, dass sie nicht an Sitzungen des Z.-Teams teilnehmen soll, wenn sie in X. Dienst hat und keine Arbeitszeit berechnet wird, ist der Umstand, dass die Arbeitnehmerin trotz dieses Hinweises auf ihrem Stundennachweis 30 Minuten als Arbeitzeit eingetragen hat, zwar als Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten zu werten; dieser Verstoß ist jedoch nicht so gravierend, als dass er zu einer Kündigung herangezogen werden kann, wenn die Teilnahme an dieser Sitzung augenfällig als einziger Eintrag neben der täglichen Arbeitszeit in die Liste gesetzt wurde und hinzukommt, dass die Pflegedienstleiterin den Stundenachweis kontrolliert und die halbe Stunde herausgestrichen hat, so dass nur die berichtigte Aufzeichnung an die Personalabteilung zur Erfassung gelangt ist.