I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 19.05.2009 - 8 Ca 2000/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin ist .....1961 geboren, verheiratet und einem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet, was der Beklagten bekannt ist.
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