Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 24.03.2009 – 2 Ca 734/08 – teilweise abgeändert:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 13.05.2008 nicht beendet worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens arbeitsvertragsgemäß als Techniker weiter zu beschäftigen.
3. Von den Kosten des 1. Rechtszuges trägt der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte allein.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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