LAG Köln - Urteil vom 26.10.2009
2 Sa 292/09
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; SGB IX § 84 Abs. 2; BetrVG § 102 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 09.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 5175/08

Unwirksame krankheitsbedingte Folgekündigung bei fehlender Durchführung betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen und fehlerhafter Betriebsratsanhörung

LAG Köln, Urteil vom 26.10.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 292/09

DRsp Nr. 2010/1474

Unwirksame krankheitsbedingte Folgekündigung bei fehlender Durchführung betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen und fehlerhafter Betriebsratsanhörung

1. Das betriebliche Eingliederungsmanagement dient nicht nur dazu, andere krankheitsgerechte Arbeitsplätze zu finden, auf denen der Arbeitnehmer eingesetzt werden kann, sondern auch auf dem bisherigen Arbeitsplatz krankmachende Faktoren auszuschalten. 2. Ist ein Arbeitnehmer aufgrund einer vorausgegangenen Kündigung bereits 6 Monate nicht mehr im Betrieb gewesen und liegt eine Überleitungsanzeige der Bundesanstalt für Arbeit vor, wird die Personalrats-/Betriebsratsanhörung fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber ins Blaue hinein ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit behauptet.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.01.2009 - 1 Ca 5175/08 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; SGB IX § 84 Abs. 2; BetrVG § 102 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer krankheitsbedingt am 16.06.2008 ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist zum 31.12.2008. Hinsichtlich des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf das stattgebende Urteil des Arbeitsgerichts Köln verwiesen.