Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 25.03.2010 –
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche des klagenden Arbeitgebers aus einer Fortbildungsvereinbarung.
Der Kläger betreibt ein Ingenieurbüro. Er ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertungen. Darüber hinaus führt er Fahrzeugprüfungen im Auftrag einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durch.
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