1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.11.2008 - 8 Ca 8282/05 - teilweise abgeändert und die Widerklage der Beklagten wird insgesamt abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte alleine.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung noch über den von der Beklagten im Wege der Widerklage geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten.
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