LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.09.2007
11 Sa 236/07
Normen:
BGB § 306 Abs. 1, 2 § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 § 612 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 13.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1946/06

Unwirksame Klausel zur Ausgestaltung der leistungsbezogenen Vergütung einer Pilzpflückerin - keine geltungserhaltende Reduktion für Einwendungen der Arbeitgeberin zur Arbeitsleistung

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.09.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 236/07

DRsp Nr. 2008/18580

Unwirksame Klausel zur Ausgestaltung der leistungsbezogenen Vergütung einer Pilzpflückerin - keine geltungserhaltende Reduktion für Einwendungen der Arbeitgeberin zur Arbeitsleistung

1. Eine arbeitsvertragliche Vergütungsabrede ist wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, soweit die Arbeitgeberin sich vertraglich das Recht vorbehält, durch einseitige Einflussnahme auf die Hauptleistungspflicht der Arbeitnehmerin (Ausgestaltung der Arbeitsleistung) direkten Einfluss auf die rein leistungsbezogene Vergütungshöhe zu nehmen.