ArbG Halle, vom 13.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1946/06
Unwirksame Klausel zur Ausgestaltung der leistungsbezogenen Vergütung einer Pilzpflückerin - keine geltungserhaltende Reduktion für Einwendungen der Arbeitgeberin zur Arbeitsleistung
LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.09.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 236/07
DRsp Nr. 2008/18580
Unwirksame Klausel zur Ausgestaltung der leistungsbezogenen Vergütung einer Pilzpflückerin - keine geltungserhaltende Reduktion für Einwendungen der Arbeitgeberin zur Arbeitsleistung
1. Eine arbeitsvertragliche Vergütungsabrede ist wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, soweit die Arbeitgeberin sich vertraglich das Recht vorbehält, durch einseitige Einflussnahme auf die Hauptleistungspflicht der Arbeitnehmerin (Ausgestaltung der Arbeitsleistung) direkten Einfluss auf die rein leistungsbezogene Vergütungshöhe zu nehmen.
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