ArbG Köln, vom 18.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 4726/06
Unwirksame Honorarabführungsklausel in Arbeitsvertrag eines angestellten Rechtsanwalts bei zu langer Bindungsfrist
LAG Köln, Urteil vom 24.08.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 241/07
DRsp Nr. 2008/1761
Unwirksame Honorarabführungsklausel in Arbeitsvertrag eines angestellten Rechtsanwalts bei zu langer Bindungsfrist
»Honorarabführungsvereinbarungen im Arbeitsvertrag eines angestellten Rechtsanwalts sind jedenfalls dann gemäß § 75 d Satz 2 HGB unwirksam, wenn sie sich jeweils auf einen Zeitraum von drei Jahren nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstrecken (im Anschluss an BAG, Urteil vom 07.08.2002 - 10 AZR 586/01, AP Nr. 4 zu § 75 dHGB). Eine geltungserhaltende Reduktion der zu lang bemessenen Bindungsfristen auf die von der Rechtsprechung des BAG für zulässig erachtete Bindungsfrist von zwei Jahren kommt nicht in Betracht.«