LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.01.2005
7 Sa 525/04
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 1 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern - AK Pirmasens - 6 Ca 1100/03 vom 08.04.2004,

Unwirksame fristlose Verdachtskündigung bei Abrechnungsbetrug im Jugendhilfebereich - Beweiswürdigung - unbegründeter Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 525/04

DRsp Nr. 2005/20086

Unwirksame fristlose Verdachtskündigung bei Abrechnungsbetrug im Jugendhilfebereich - Beweiswürdigung - unbegründeter Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

1. Es ist eher normal als ungewöhnlich, dass Zeugen in Detailfragen widersprüchliche, missverständliche oder möglicherweise letztlich auch unrichtigen Angaben machen, weil die Erinnerung je nach dem zeitlichen Abstand zum fraglichen Ereignis schlicht nachlässt.2. Allein der Umstand des Ausspruches unwirksamer Kündigungen rechtfertigt eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses ebenso wenig wie der Umstand, dass der Arbeitnehmer eine selbständige Tätigkeit in Erwägung zieht.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen bzw. vorsorglich erklärten ordentlichen Kündigung der Beklagten beendet worden ist.