1. Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil vom 08.06.2010 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Beschäftigungsanspruch der Klägerin im ungekündigten Arbeitsverhältnis der Parteien beziehungsweise um die Wirksamkeit der Freistellung der Klägerin durch die Beklagte.
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