LAG Köln - Urteil vom 18.03.2010
7 Sa 1354/09
Normen:
BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615 S. 1; BGB § 615 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1643/09

Unwirksame Formularklausel zur durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit; Klage eines Fluggastkontrolleurs auf Vollzeitbeschäftigung

LAG Köln, Urteil vom 18.03.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 1354/09

DRsp Nr. 2012/1272

Unwirksame Formularklausel zur durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit; Klage eines Fluggastkontrolleurs auf Vollzeitbeschäftigung

1. Die Klausel in einem Formulararbeitsvertrag, wonach die Arbeitszeit "im monatlichen Durchschnitt 120 Stunden" betragen soll, ohne dass der für die Durchschnittsberechnung maßgebliche Referenzzeitraum definiert wird, verstößt gegen wesentliche Grundgedanken des § 615 S. 1 und S. 3 BGB und ist daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. 2. Außerdem mangelt es der Klausel an der nötigen Bestimmtheit i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. 3. Die Klausel ist auch nicht etwa i.S.d. sog. Blue-pencil-Tests teilbar. 4. Haben die Arbeitsvertragsparteien keine gültige Arbeitszeitvereinbarung getroffen, gilt das Arbeitsverhältnis im Zweifel als Vollzeitarbeitsverhältnis, falls nicht eindeutige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass beide Partien nur ein Teilzeitarbeitsverhältnis gewollt haben. 5. Von letzterem kann insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn der Arbeitnehmer in der gelebten Vertragswirklichkeit immer wieder im Umfang eines Vollzeitarbeitsverhältnisses und darüber hinaus zu Arbeitsleistung herangezogen worden ist.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.08.2009 in Sachen 5 Ca 1643/09 wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen.