Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 15.04.2010 –
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.900,-- € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien haben erstinstanzlich um die Wirksamkeit einer Kündigung, die Erteilung eines Zeugnisses sowie die Herausgabe von Arbeitspapieren und Zahlungsansprüche der Klägerin gestritten. Zweitinstanzlich ist zwischen den Parteien nur noch streitig, ob die Klägerin Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von 1.900,-- € brutto hat.
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