ArbG Trier, vom 31.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1338/12
Unwirksame Folgekündigung im Rahmen anzeigepflichtiger Massenentlassung bei unterlassenem Beratungsverfahren
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 119/13
DRsp Nr. 2014/9837
Unwirksame Folgekündigung im Rahmen anzeigepflichtiger Massenentlassung bei unterlassenem Beratungsverfahren
Verbrauch der durch Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren eröffneten Kündigungsmöglichkeit für weitere anzeigepflichtige Kündigung)1. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3KSchG ist die Arbeitgeberin verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor sie in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt; die Durchführung des Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2KSchG stellt neben dem Anzeigeerfordernis nach § 17 Abs. 1 und 3KSchG eine eigenständige Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung dar.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.