Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) - 4) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 14.10.2008 -
Auf den Hilfsantrag wird die Betriebsratswahl vom 10.06.2008 für unwirksam erklärt.
Die weitergehende Beschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
Die Rechtsbeschwerde wird gegen diesen Beschluss für die Beteiligten zu 5) - 7) zugelassen. Für die Beteiligten zu 1) - 4) wird die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss nicht zugelassen.
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