1. Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beteiligten zu 3.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 10.12.2010, Az.:
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.
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