ArbG Duisburg, vom 07.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 127/09
Unwirksame Betriebsratswahl bei rechtswidriger Briefwahlanordnung des Wahlvorstandes; Verletzung der Pflicht zur Prüfung einzelner Briefwahlverlangen bei allgemeiner Einräumung der Briefwahlmöglichkeit durch Wahlvorstand
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.04.2011 - Aktenzeichen 10 TaBV 79/10
DRsp Nr. 2011/15570
Unwirksame Betriebsratswahl bei rechtswidriger Briefwahlanordnung des Wahlvorstandes; Verletzung der Pflicht zur Prüfung einzelner Briefwahlverlangen bei allgemeiner Einräumung der Briefwahlmöglichkeit durch Wahlvorstand
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