A.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit der am 24.05.2006 durchgeführten Betriebsratswahl.
Die Arbeitgeberin betreibt in derzeit 99 Filialen ein Unternehmen des Einzelhandels mit Produkten des Lebensmittel- und Non-Food-Bereichs. Sie beschäftigt einschließlich der aktuell ca. 60 Mitarbeiter in der B4 Zentralverwaltung insgesamt rund 2500 Arbeitnehmer.
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