I.
Das Verfahren soll klären, ob die im Betrieb der Beteiligten zu 3 (Arbeitgeberin) am 19.04.2006 durchgeführte Betriebsratswahl rechtswirksam ist.
Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) ist eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Der Beteiligte zu 2 ist der am 19.04.2006 neu gewählte neunköpfige Betriebsrat.
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