LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 12.08.2009
6 Sa 124/09
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, 51 Ca 808 b/08 vom 19.03.2009,

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes; Darlegungslast der Arbeitgeberin zur Entwicklung des Arbeitsanfalls aufgrund außerbetrieblicher Faktoren oder unternehmerischer Vorgaben

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.08.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 124/09

DRsp Nr. 2009/22276

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes; Darlegungslast der Arbeitgeberin zur Entwicklung des Arbeitsanfalls aufgrund außerbetrieblicher Faktoren oder unternehmerischer Vorgaben

1. Können Organisationsentscheidung und Kündigungsentschluss der Arbeitgeberin ohne nähere Konkretisierung nicht voneinander getrennt werden, ist nicht ohne weiteres zu vermuten, dass die Unternehmensentscheidung aus sachlichen Gründen erfolgt ist; hier muss die Arbeitgeberin vielmehr darlegen, in welchem Umfang die fraglichen Arbeiten zukünftig im Vergleich zum bisherigen Zustand noch anfallen. 2. Zur Darlegung einer näher konkretisierten Prognose der Entwicklung aufgrund außerbetrieblicher Faktoren oder unternehmerischer Vorgaben hat die Arbeitgeberin konkrete Angaben dazu zu machen, wie sich der Arbeitsanfall im Arbeitsbereich des gekündigten Arbeitnehmers auf die Arbeitsmenge auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein Arbeitskräfteüberhang entstanden ist.

Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 19.03.2009 - 51 Ca 808 b/08 - abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 14.01.2008 mit Ablauf des 15.06.2008 beendet worden ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Normenkette:

§ Abs. S. 1;