Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 19.03.2009 - 51 Ca 808 b/08 - abgeändert:
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 14.01.2008 mit Ablauf des 15.06.2008 beendet worden ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|