I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26.06.2015 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung mit Schreiben vom 29. Januar 2015 aufgelöst worden ist.
II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
IV. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3 zu tragen.
V. Die Revision wird nur für die Beklagte zugelassen.
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