I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21.05.2015 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten nicht aufgrund der Kündigung vom 9. Februar 2015 mit Ablauf des 30. Juni 2015 geendet hat.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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