I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus (Kammern Senftenberg) vom 14.11.2013 -
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29.04.2013 nicht aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 30 % und die Beklagte zu 70 % zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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