LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.02.2010
6 Sa 489/09
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 4;
Fundstellen:
AuA 2010, 434
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 02.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 670/09

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen außerbetrieblicher Umstände; Darlegungslast der Arbeitgeberin zur Kausalität zwischen Absatzrückgang und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit bei Einführung von Kurzarbeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.02.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 489/09

DRsp Nr. 2010/6315

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen außerbetrieblicher Umstände; Darlegungslast der Arbeitgeberin zur Kausalität zwischen Absatzrückgang und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit bei Einführung von Kurzarbeit

1. Reagiert die Arbeitgeberin auf außerbetriebliche Umstände, hat sie die funktionale Beziehung zwischen den außerbetrieblichen Umständen und dem Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb darstellen; in diesem Zusammenhang hat die Arbeitgeberin darzulegen, welche innerbetrieblichen Maßnahmen sie im Hinblick auf außerbetriebliche Umstände getroffen hat und insbesondere, inwieweit sich diese Entscheidungen auf den Bestand der Beschäftigungsmöglichkeiten auswirken. 2. Die Arbeitgeberin muss stets eine geschlossene Kausalkette von den unternehmerischen Zielvorgaben über bestimmte betriebliche Organisationsmaßnahmen bis hin zum konkreten Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit eines Arbeitnehmers darlegen und gegebenenfalls nachweisen.