LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.09.2007
4 Sa 204/07
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 21.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 327/06

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Zeitungsredakteurs bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - fehlerhafte Ermittlung des Arbeitsbedarfs allein aufgrund Reduzierung der produzierten Zeitungsseiten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.09.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 204/07

DRsp Nr. 2008/9757

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Zeitungsredakteurs bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - fehlerhafte Ermittlung des Arbeitsbedarfs allein aufgrund Reduzierung der produzierten Zeitungsseiten

Wird nur ein Teil der redaktionellen Inhalte der Zeitung von einem externen Dienstleister bezogen und der redaktionelle Teil unverändert weitergeführt, ist allein aufgrund der Verminderung produzierter Zeitungsseiten (von 6211 auf 3001 Seiten) nicht erkennbar, dass eine bloße mathematische Dreisatzberechnung einen dringenden betriebsbedingten Kündigungsgrund dafür abgibt, dass tatsächlich die Beschäftigungsmöglichkeit für fünf Redakteure entfallen ist; bei unterschiedlichen Redaktionstätigkeiten verbietet es sich, verschiedene Tätigkeiten gleich zu bewerten und allein aus der Blattzahl die verbleibenden Arbeitsstellen zu ermitteln.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger, welcher seit 1. September 1989 bei der Beklagten in deren Redaktion in Z. als Redakteur beschäftigt ist, wendet sich mit der Klage vom 17. Mai 2006 gegen eine betriebsbedingte Kündigung, welche mit Schreiben vom 08.05.2006 (Bl. 4 d. A.) erklärt worden ist.